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Hinweisgebersystem für Mitarbeitende und Geschäftspartner

 

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, Personen, die Missstände in Unternehmen aufdecken, zu schützen und ihnen einen rechtlichen Rahmen zu bieten. Es soll sicherstellen, dass hinweisgebende Personen vor Repressalien geschützt sind und keine beruflichen oder persönlichen Nachteile erleiden, wenn Sie auf Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten hinweisen.

Haben Sie schädigende Verhaltensweisen oder rechtliche und wirtschaftliche Risiken festgestellt? Hierfür haben wir Ihnen ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet, um potenzielle Verstöße gegen interne Regeln und Rechtsvorschriften zu melden. Das gilt für Verdacht auf:

  • Korruption
  • Betrug, Untreue, Unterschlagung
  • Wettbewerbsrechtsverletzungen
  • Geldwäsche
  • Datenschutzverletzung
  • Diebstahl
  • Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
  • Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten

 

Dank unserer offenen Kommunikation im Unternehmen, ist Ihr erster Ansprechpartner bei kleineren Fehlern oder Unstimmigkeiten ihr Vorgesetzter. Außenstehende Dritte sollten sich in diesen Fällen an ihren zugewiesenen Ansprechpartner wenden.

Unser Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeiten, Meldungen auch anonym einzureichen. Sollte also der Wunsch auf Anonymität bestehen, kommen wir diesem nach. Die Meldungen werden an unsere interne Meldestelle gesendet, die diese dann zeitnah bearbeitet.

Ihre Daten werden 3 Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens nach § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht. In gesonderten Fällen kann diese Aufbewahrungsfrist verlängert werden, wenn dies zur Wahrung geschäftlicher Interessen gerechtfertigt ist, mit besonderem Augenmerk auf rechtliche oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen.


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